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"New" Ultra Lockdown Pro XL +

  • Autorenbild: Anton Adler
    Anton Adler
  • 14. Mai 2021
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. Okt. 2022

Eine wichtige Eilmeldung an alle meine Leserinnen und Leser!


Ich werde jetzt zum ersten Mal von meinem gewohnten Format abweichen und keinen Kommentar schreiben. Normalerweise ist einfache Berichterstattung für einen einzelnen Journalisten wie mich sinnlos, da er nicht über die nötigen Mittel verfügt wie große Medienhäuser. Eine Ausnahme gibt es aber, wenn dieser Journalist eine Zeitmaschine entdeckt. Ja, ihr habt richtig gelesen! Ich habe eine Zeitmaschine entdeckt und das völlig zufällig. Eines Abends spielte ich mit meinem Google Nest Mini. Nach einigen Drinks und Fragen wie "Liebst du mich?" oder "Ist ein Adlernest mit Adlerjungen ein Vollhorst?" kam mir endlich die Idee zu fragen, ob Google mich auch durch die Zeit schicken kann. Die Antwort: "Aber selbstverständlich. In welches Jahr möchtest du reisen?"


Wie aufregend! Mit welchem Jahr sollte ich bloß anfangen? Vor 65 Millionen Jahren, die Dinosaurier anschauen? 500 vor Christus versuchen zu verstehen, was Goethe an der Antike so toll fand? Oder doch lieber ins Jahr 2010, in Bitcoin investieren? Doch dann habe ich mich wieder an meine journalistische Pflicht erinnert, den Menschen die Fragen zu beantworten, die sie am meisten interessieren. Lange musste ich darüber nicht nachdenken, die Frage lag mir praktisch auf der Zunge.


"Wann hört die Corona-Pandemie endlich auf?"


Sofort machte ich mich also auf den Weg. Ich reiste ins Jahr 2023, ging auf die offizielle Seite der Bundesregierung und gelangte nach einigen Klicks auf das, was ich suchte. Ich präsentiere jetzt exklusiv für euch, die unkommentierte Fassung der


36. Verordnung zur Eindämmung des altbekannten Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID-19/20/21/22/23) der Bundesrepublik Deutschland vom 14.05.2023:


Sehr geehrte infizierte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte nicht-infizierte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte genesene Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte geimpfte Bürgerinnen und Bürger,


sicher haben Sie die Entwicklung der Corona-Pandemie in den letzten Monaten und Jahren intensiv verfolgt. Auch wenn der vor Kurzem zugelassene 97. Impfstoff von Volkswagen eine baldige Entschärfung der Situation verspricht, ist die bisherige Lage noch zu angespannt, um Lockerungen in Aussicht zu stellen. Somit mussten beim letzten Treffen des Bund-Länder-Rats weitere Entnormalisierungen beschlossen werden, um die Corona-Häuser zu entlasten. Im Folgenden sollen die wichtigsten Regeln des "New" Ultra Lockdown Pro XL + zusammengefasst werden:


Regeln beim Fahren mit dem ÖPNV:

  • In Bussen ist ein Mindestabstand von 15 Metern einzuhalten. Da Busse im Normalfall nicht über diese Länge verfügen, sollten Sie einen eigenen Bus stets mitführen, ihn an einer Schnur am Fahrerbus befestigen und ALLEINE in diesen einsteigen. Für gering verdienende Personen stellt der Staat eine finanzielle Unterstützung von 50 € für die Anschaffung eines Busses in Aussicht, die spätestens Ende 2026 ausgezahlt wird.

  • Das Tragen von Masken im ÖPNV ist Pflicht. Normale medizinische Masken oder FFP2-Masken reichen allerdings nicht mehr aus. Es muss ein Atemschutzgerät oder zumindest eine Pestmaske getragen werden.

  • Das Bezahlen der Fahrtickets ist nur noch kontaktlos möglich. Bitte schicken Sie dafür Ihre Kreditkarte samt PIN und einer ausgefüllten Datenschutzerklärung an die Zentralstelle der Deutschen Bahn. Die Mitarbeiter:innen werden für Sie die Zahlung abwickeln und danach die Karte wieder an Sie zurückschicken - selbstverständlich nach einer gründlichen Desinfektion.

  • Alle volljährigen Personen sind dazu verpflichtet, eine Schusswaffe bei sich zu tragen. Sollte in der Bahn jemand niesen, müssen Sie zunächst laut und deutlich warnen: „Halten Sie inne oder ich schieße!“ Wird diese Warnung ignoriert und erfolgt ein weiterer Nieser, müssen Sie der Person ins Knie, nach dem dritten Mal Niesen in den Kopf schießen.

Regeln bei den Impfungen:

  • Ab Juni dieses Jahres werden alle Impfstoffe für die Risikogruppe 12 freigegeben. Das sind rothaarige Menschen von 12,5 - 23,7 Jahren, die im Dezember geboren sind und als Astronaut:in oder Sommelier/Sommelière arbeiten und außerdem alle Pferde.

  • Folgendes gilt für die Impfung von AstraZeneca: Aufgrund seltener Blutgerinnsel darf der Impfstoff unter keinen Umständen verimpft werden. Wichtig ist zu beachten, dass der Nutzen der Impfung die Risiken bei Weitem überbietet, deshalb muss mit dieser Vakzine auf jeden Fall weiterhin geimpft werden. Sollte eine Arztpraxis oder ein Impfzentrum dennoch AstraZeneca verimpfen, muss sie/es mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 € rechnen. Für Arztpraxen und Impfzentren, die mit AstraZeneca impfen, stellt der Staat eine finanzielle Prämie in Höhe von 10.000 € in Aussicht.

  • Alle bereits geimpften Personen werden gebeten, sich in nächster Zeit in die Nähe eines 5G-Mastes zu begeben, um ein Sicherheitsupdate auf die Chips installiert zu bekommen.

Regeln für die geheime Weltregierung:

  • Die Reptiloiden werden darum gebeten, auf das Versklaven der Bevölkerung durch Chemtrails vorerst zu verzichten, da die Menschen gerade mit der Corona-Pandemie zu kämpfen haben. Für die Menschen bedeutet das, dass sie bis zum Ende der Pandemie auf das Tragen eines Aluhutes verzichten können.

Verhalten in der Öffentlichkeit:

  • Spätestens nach dem zweiten Sandmann darf man sich nicht mehr draußen aufhalten. Betrunken auf der Parkbank liegen stellt eine Ausnahme dar.

  • Alle Bürger:innen stimmen in einer geheimen Wahl über eine gemeinsame Kontaktperson ab, die sich mit allen Haushalten treffen darf. Ansonsten sind private Treffen nur mit dem eigenen Haushalt erlaubt.

  • Wenn Sie gut frisiert auf der Straße laufen, müssen Sie einen Nachweis mitführen, dass entweder Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Friseur:in hat. Ansonsten ist das nicht gestattet.

Großveranstaltungen:

  • Großveranstaltungen bleiben vorerst weiterhin untersagt, es sei denn, Sie sind Mitglied der AfD. Dann gilt diese Regel für Sie selbstverständlich nicht.

Prämien für die Ärzt:innen und höhere Löhne für Pflegekräfte:

  • Der Bund-Länder-Rat hat beschlossen, die Corona-Prämie für Ärzt:innen zu erhöhen. Sie soll nun nicht mehr bei drei, sondern bei fünf Mal öffentlichem Applaus liegen.

  • Wenn Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter:innen künftig nicht mehr nach Tarif bezahlen, werden sie vonseiten des Bundes als "fies" eingestuft. Bundestagsabgeordnete werden diese Einrichtungen dann nur noch mit verschränkten Armen betreten.

Regeln in den Schulen:

  • Bei einem Inzidenzwert von unter 50 soll es wieder Schoolschooling geben. Dabei gelten folgende Hygienevorschriften:

    • Die SuS sollen während der gesamten Zeit in der Schule ihre Hände hinter dem Rücken mit einem Seil verbunden haben. So wird die Gefahr minimiert, dass sie sich unabsichtlich ins Gesicht fassen.

    • Bis auf Weiteres ist es untersagt, fremde Schüler:innen auf dem Flur zu küssen. Leider müssen selbst alte Traditionen vor Corona weichen! Ausnahmen soll es für Personen aus einem Haushalt geben. Das Inzest-Verbot bleibt davon allerdings unberührt.

    • In allen Klassenräumen werden spezielle Temperaturmessgeräte aufgestellt, die ein akustisches Signal abgeben, wenn die Temperatur auf über 10 °C steigt. Dann müssen die Fenster geöffnet werden, um den Raum wieder herunterzukühlen.

    • Die SuS sollen bis zum Ende des Schultags die Luft anhalten, um das Einatmen von Viren zu verhindern. Lediglich beim Lüften ist es kurz gestattet, einen Atemzug zu nehmen.


Am wichtigsten bleibt weiterhin die Einhaltung der AHA+L+C+Q+T+J+36 - Formel. Wir stehen kurz vorm Ende der Pandemie, jetzt müssen wir diese letzte Phase noch mal durchhalten. Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag


Anton Adler

Ministerium für Wahrheit

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