Selbst-über-andere-bestimmungsgesetz
- Anton Adler

- 30. Aug. 2023
- 5 Min. Lesezeit
Jeder und jede sollte selbst entscheiden, wer sie oder er ist. Trotzdem sollte, wie jedes andere Gesetz auch, das Selbstbestimmungsgesetz vor Missbrauch geschützt werden.

Frühjahr 2021: Corona wütet, täglich sterben in Deutschland bis zu 1000 Menschen an dem Virus. Die Bundesregierung entscheidet sich dafür, Tests in Zentren zu subventionieren. Pro Schnelltest gibt es eine Erstattung für Materialkosten, maximal sechs Euro, und obendrauf dann noch mal eine Pauschale von zwölf Euro an die Betreiber:innen. Die Idee ist gut, man möchte, dass die Menschen sich mehr testen und so frühzeitig wissen, dass sie infiziert sind. So sollen Infektionsketten schon am Anfang gekappt werden. Und da mehr Zentren eröffnen, wenn pro Test mehr gezahlt wird, hat man sich für eine solch hohe Pauschale entschieden. Zusätzlich wollte man die Abwicklung möglichst unbürokratisch gestalten, schließlich war man in einer Notsituation. Doch es gab ein Problem: Es entstand nämlich auch eine lukrative Betrugsmasche. Erst vor Kurzem startete ein Prozess am Kölner Landgericht. Drei Männer werden wegen mutmaßlichen Betrugs beschuldigt. Sie sollen 1,8 Millionen Corona-Tests abgerechnet haben - die Teststationen hätten aber nicht existiert.
Dieser Fall zeigt: Leider wird es immer Menschen geben, die eigentlich gut gemeinte Gesetze ausnutzen werden. Man kann nicht darauf vertrauen, dass ein Gesetz immer nur so ausgeführt wird, wie es gedacht ist. Und dasselbe Problem sehe ich beim Selbstbestimmungsgesetz*.
Selbstbestimmungsgesetz
Der Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts sieht vor, dass jede volljährige Person ihren Geschlechtseintrag künftig einfach im Standesamt ändern oder streichen kann. Für minderjährige Personen unter 14 Jahren können das die Sorgeberechtigten machen, ab 14 Jahren muss zusätzlich die Person selbst zustimmen. Nach einer Änderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr, bevor eine erneute Änderung möglich sein soll. Details könnt ihr hier nachlesen.
Vorne weg: Meine Kritik richtet sich explizit nicht an Trans-Menschen. Ich weiß sehr wohl, dass eine Trans-Person nicht ihren Geschlechtseintrag ändert, um sich nackte Frauen in der Sauna anzuschauen. Wenn sich jemand nicht wohl in seinem Körper fühlt und die moderne Medizin ermöglicht, das zu ändern und die Person so glücklicher zu machen, wieso sollte ich ihr es dann verwehren? Und selbstverständlich möchte die Person dann entsprechend im Ausweis die neue Identität offiziell bescheinigt bekommen. Ich denke da eher an Cis-Männer, die sich durchaus wohlfühlen in ihrem Geschlecht und bloß ihren Eintrag ändern lassen, um sich Vorteile zu erschleichen.
Trifft der Verteidigungsfall ein, darf man plötzlich nicht mehr entscheiden, wer man ist.
Denn Folgendes ist doch bemerkenswert: Es gibt im veröffentlichten Gesetzesentwurf einen Paragrafen, über den die Medien kaum sprechen, der § 9. Er regelt die "Zuordnung zum männlichen Geschlecht im Spannungs- und Verteidigungsfall". Dort steht geschrieben, dass wenn Männer im Verteidigungsfall ihren Geschlechtseintrag ändern lassen, sie trotzdem zum Dienst mit der Waffe berufen werden können. Aha. Jeder und jede darf also frei darüber entscheiden, wer sie oder er ist, nicht aber im Verteidigungsfall? Dieser Abschnitt zeigt, dass sogar die Bundesregierung selbst davon ausgeht, dass man das Gesetz ausnutzen wird.
Und das unter Kritiker:innen wie mir fast schon ikonisch gewordene Beispiel der Frauensauna sehe ich tatsächlich als das geringere Problem. Schließlich wird völlig zu Recht entgegnet: Kein Mann wird ins Standesamt gehen und seinen Eintrag ändern, nur um sich nackte Frauen anzuschauen. Da gibt es genug andere Möglichkeiten.
Doch stellen wir uns mal folgende Situation vor: Ich bin ein Mann und will bei einer Partei für den Bundestag kandidieren. Die Partei entscheidet sich dafür, die Landeslisten paritätisch zu besetzen. Auf Platz eins steht also eine Frau, dann ein Mann, dann wieder eine Frau und so weiter. Nun kommt jemand aus dem Parteivorstand zu mir und sagt: "Wir würden dich gerne aufstellen, haben aber schon zu viele Männer. Du darfst also nicht antreten. Es sei denn, du lässt dein Geschlecht ändern." Und tatsächlich ist das doch sehr praktisch. Dann steht da halt ein w statt einem m im Ausweis, da schaut doch eh keiner drauf. Man braucht kein psychologisches Gutachten, muss keine geschlechtsangleichenden OPs machen, keine Hormone nehmen. Ja, nicht einmal den Freund:innen und Bekannten braucht man zwangsläufig davon zu erzählen, die können einen einfach weiterhin als Mann ansprechen. Und im Gegenzug erhält man vielleicht einen Sitz im Bundestag, kriegt Macht, Einfluss und Geld. Bestimmt werden nicht alle Männer zustimmen, viele werden es aus moralischen Gründen ablehnen. Aber es ist wirklich naiv zu glauben, dass es keiner tun wird. Dasselbe gilt beispielsweise auch für paritätisch besetzte Vorstände großer Unternehmen. Ein großer Schritt zurück in der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen.

Und wo man das "w" dann schon hat, kann man natürlich auch in die Frauensauna gehen. Im Gesetzesentwurf steht, man ändere nichts am Hausrecht. Die Besitzer:innen könnten einer solchen Person den Eintritt verwehren. Damit wird die Verantwortung aber auf sie gelegt. Wie soll man entscheiden, wer wirklich trans ist und wer nur so tut? Klar würde man jemanden, der andere Frauen anstarrt und belästigt, unabhängig vom Geschlecht rauswerfen. Es gibt aber viele Frauen, die sich unwohl fühlen, in einer Sauna mit einem Mann zu sitzen, auch wenn dieser nichts tut. Das ist ja der Grund, wieso es Frauensaunas neben gemischten Saunas überhaupt gibt. Sexuelle Belästigung kennt viele Formen. Einigen Männern reicht es aus, zu spüren, dass eine Frau Angst vor ihm hat. Den Frauen wird so ein weiterer Schutzraum genommen. Das könnte zur Folge haben, dass sie künftig Saunas komplett meiden und so aus einem öffentlichen Ort ausgeschlossen werden.
Noch schlimmer ist es bei Frauenhäusern. Wenn eine Frau zum Beispiel zu Hause von ihrem Freund geschlagen wurde, wird sie sich in Anwesenheit jedes beliebigen Mannes unwohl fühlen, auch wenn er nicht gewalttätig ist. Von daher ist es keine Diskriminierung, dass Männer in Frauenhäusern verboten sind. Wie sollen die Menschen vor Ort künftig entscheiden, wer wirklich trans ist und reinkommen darf?
Und dann wäre da noch der Sport. Frauen sind nun mal biologisch im Durchschnitt Männern unterlegen. Sonst würde man ja nicht nach Geschlecht unterteilen. Auch hier gilt: Ich behaupte nicht, Trans-Athletinnen hätten ihr Geschlecht geändert, um im Wettkampf erfolgreicher zu sein. Aber es ist wieder nicht auszuschließen, dass Cis-Männer künftig genau das machen werden.
Die Alternative: Wir unterscheiden zwischen "sex" und "gender".
Sollten wir jetzt also die Idee komplett fallenlassen? Nein, schließlich sollten wir etwas finden, das die Interessen aller berücksichtigt. Hier ist mein Alternativvorschlag: Wir beginnen das Geschlecht in die Kategorien zu unterscheiden, wie es sie bereits im Englischen gibt. "Sex" wird einem Kind bei der Geburt gegeben und auch in den Ausweis eingetragen. Das ist nicht änderbar. "Gender" wird erst gar nicht irgendwo offiziell vermerkt und jeder und jede kann sich das selbst aussuchen - und auch ändern. Nicht nur einmal im Jahr, sondern so oft wie gewollt. Das Geschlecht soll nicht mehr wichtig werden; außer in den sensiblen Bereichen, die ich oben genannt habe. So könnte es zum Beispiel genderneutrale Toiletten oder Umkleiden geben. Es müsste nur für Privatsphäre gesorgt werden. Online-Shops sollten nicht mehr nach dem Geschlecht fragen, es hat sie nichts zu kümmern. Und nimmt man beispielsweise an einer Konferenz teil, wird lediglich nach den Pronomen gefragt, um zu wissen, wie man die Person ansprechen soll. Das könnte man dann frei - selbstbestimmt - wählen. Beim Zugang etwa zu Frauenhäusern würde man aber nach wie vor den Ausweis zeigen müssen und es würde nach "sex" entschieden werden. Das würde meiner Meinung nach die Interessen aller berücksichtigen.
PS: Die Kritik der CDU teile ich hingegen ausdrücklich nicht. Die Partei sagt, problematisch sei, dass die einfache Änderung auch für Kinder und Jugendliche gelte. Da das Selbstbestimmungsgesetz in keinster Weise die Regelungen bezüglich medizinischer geschlechtsangleichender Maßnahmen betrifft, wird das Kind, auch wenn es die Entscheidung später bereut, den Geschlechtseintrag ohne bleibende Folgen wieder ändern können.
Quellen:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Gesamtuebersicht.html https://www.zeit.de/2021/21/corona-testzentren-profit-bund-kosten-buergertests/komplettansicht https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/corona-betrug-prozess-100.html https://www.bmfsfj.de/resource/blob/229616/b4f835d1a1da28f1ef51552846f1e20a/gesetzentwurf-kabinett-data.pdf https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/das-selbstbestimmungsgesetz-der-ampel-schiesst-weit-ueber-das-ziel-hinaus-und-schafft-mehr-probleme-als-loesungen




Kommentare